Das Honorar für Übersetzungsaufträge (gem. JVEG § 11 Honorar für Übersetzungen, Abs. 1) beträgt 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,95 Euro bis 2,10 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Der Preis für alle Dokumente kann erst nach der Übersetzung anhand der Normzeilen in der Zielsprache errechnet werden. Eine Normzeile enthält 55 Anschläge einschließlich der Leerzeichen. Für mehrere Übersetzungen wird ein Rabatt von 10% gewährt.
Das Honorar für Dolmetscheraufträge (gem. JVEG § 9 Honorar für Dolmetscher, Abs. 3) beträgt für jede Stunde 85,00 Euro und, wenn er ausdrücklich für simultanes Dolmetschen herangezogen worden ist, 90,00 Euro. Zwischen 23 und 6 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 20 Prozent zusätzlich berechnet. Die Fahrt- und Unterkunftskosten werden zusätzlich berechnet. Die Ausfallentschädigung wird bis zu einem Betrag gewährt, der dem Honorar für zwei Stunden entspricht. Dazu werden evtl. Reservierungsgebühren für Unterkunft und Transport zusätzlich berechnet.
Für Sprachkurse erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.